Durch den Erwerb des Tickets und das Betreten der Veranstaltung gilt für alle Besucher*innen, Aussteller*innen sowie die Workshopleitungen die Hausordnung.
Ein Ticket gilt für eine Person und die Dauer der Veranstaltung. Jene Personen, die die Veranstaltung verlassen und wiederkehren möchten, bekommen eine Kennzeichnung (Stempel am Handrücken).
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf die Convention mitgenommen werden und müssen bei der Eingangskontrolle zurückgelassen werden. Beim Verlassen der Veranstaltung können diese wieder mitgenommen werden. Verderbliches wie Speisen und Getränke werden allerdings am Eingang entsorgt.
Pyrotechnische Gegenstände, Wurfgeschosse, sperrige Gegenstände (ausg. Gehhilfen), Softair-, Paintball- oder Gotschawaffen, Schusswaffenreplika, Dekoschwerter, Dekosäbel, Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas und/oder Hartplastik sämtliche Arten von Taschenmessern und Pfeilen, Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen aller Art
- Speisen und Getränke ausgenommen Babynahrung und solche zum persönlichen speziellen Bedarf aus gesundheitlichen Gründen
- Tiere jeglicher Größe und Art, ausgenommen ausgewiesene Assistenztiere (-hunde)
- Gegenstände, die in hohem Maße ekelerregend sind, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend sind oder beleidigende Symbolkraft haben.
Es sind alle Besucher*innen eingeladen, in Cosplay-Outfit oder LARP-Gewandung an der Veranstaltung teilzunehmen.
Daher ist die Mitnahme von Waffenimitate, sofern diese Teil eines LARP- oder Cosplay-Outfits sind, ausdrücklich gestattet. Diese sollen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichmaterial oder einer Kombination aus Holz, Plastik und Weichmaterial, wenn der Holzanteil nicht überwiegt, sein. Bögen dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn es sich um funktionslose Bögen ohne echte Sehnen bis max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen (max. Spannkraft 25 Pfund) handelt, Wurfwaffenimitaten aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke oder ähnliches können in der Garderobe zurückgelassen werden. Große Gepäckstücke (größer als A4) dürfen nicht in den Ausstellungs- oder Workshopbereich mitgenommen werden.
Kinderwägen dürfen nur im dafür vorgesehenen Bereich (Garderobe) abgestellt werden, wenn sie nicht von der Betreuungsperson geführt werden.
Jede Person, die die Veranstaltung besucht, erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass von ihr erstellte Bild-, Video- oder Audioaufnahmen für den Veranstalter sowie den mit der Convention verbundenen Unternehmen oder Personen der Veranstaltung (z.B. Sponsoren, Aussteller, Vereine, Einzelpersonen), während und nach der Veranstaltung ohne Einschränkung verwendet werden dürfen.
Wir legen höchsten Wert auf ein respektvolles Miteinander.
Jede Form von Belästigung, Bedrängung oder beleidigendem Verhalten wird nicht geduldet. Es ist während der Veranstaltung ein Awarenessbeauftragter anwesend. Er ist mit einem Anstecker mit dem Schriftlaut „AwT“ gekennzeichnet.
Bei Verletzung, Erkrankung oder Vergiftungen steht die Erste-Hilfe-Beauftragte zur Verfügung und kann jederzeit Erste-Hilfe leisten – erreichbar über die Ordner*innen der Convention.
Das Rauchen, Dampfen und Wapen ist in allen Räumen verboten. Vor dem Eingang befindet sich ein beschilderter Raucherbereich.
Mobilitätseingeschränkten Personen, welche einen Rollstuhl benutzen, ist das Betreten der Veranstaltung nur mit Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson ist für die Unterstützung der eingeschränkten Person verantwortlich.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit entsprechender Wagenkarte am dafür vorgesehenen Parkplatz zulässig.
Den Anordnungen und Weisungen der Veranstalter, der Organisator*innen und den Ordner*innen der VFGRC ist Folge zu leisten – bei Nichtbeachtung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Ordner*innen sind mit sichtbar angebrachtem Logo und/oder Ansteckschildern gekennzeichnet.
Beschädigung und Verschmutzung von jeglichem Inventar, Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden, Fenster etc. ist zu unterlassen. Bei mutwilligen Beschädigungen haftet die verursachende Person bzw. deren gesetzliche Vorgesetzte oder Vertretung.
Stiegen und Fluchtwege sollen immer freigehalten werden und der Aufenthalt dort ist untersagt.
Jede Person, die die VFGRC besuchen möchte, oder sich an Aktivitäten der VFGRC beteiligt, erhält mit dem Vorweisen eines gültigen Tickets Eintritt. Ein Ticket gilt für eine Person und die Dauer der Veranstaltung und kann nicht wiederverwendet werden.
Der nur einmalig verwendbare QR Code wird beim Eintritt zum Veranstaltungsort entwertet und kann dann nicht mehr verwendet werden. Falls das Ticket personalisiert ist, kann mittels Ausweis die Zutrittsberechtigung nachgewiesen werden. In diesem Fall wird das Ticket durch den Zutritt und die namentliche Zuordnung entwertet. Der zeitlich erste Fall entwertet das Ticket und spätere Besucher mit dem gleichen Ticketcode können keinen Einlass finden.
Ein Verlassen und Wiederbesuchen der Veranstaltung ist möglich, und wird mittels einer Kennzeichnung der Person (Stempel) markiert.
Aus Sicherheitsgründen kann es beim Einlass zu Wartezeiten kommen, um eine Überfüllung der Räumlichkeiten zu verhindern.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung können die Tickets an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Eine sonstige Rücknahme aus welchen Gründen auch immer, ist nicht möglich.
Ein privater Weiterverkauf des Ticket ist nur zum Orginalpreis zulässig. Programmänderungen oder Änderungen der Ausstellenden berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.
Am Eingang finden Kontrollen statt. Dies dient zum Schutz aller Besucher*innen und Mitarbeitenden der VFGRC und ist behördlich vorgeschrieben. Verbotene Gegenstände müssen am Eingang – soweit zulässig und nicht gefährlich – zurückgelassen werden, oder das Betreten der Veranstaltung muss verwehrt werden. Diese Gegenstände können beim Verlassen der Veranstaltung wieder mitgenommen werden. Verderbliche Gegenstände, Speisen und Getränke werden nicht aufbewahrt und werden am Eingang entsorgt. Eine Haftung für diese Gegenstände wird nicht übernommen. Wir empfehlen diese Gegenstände nicht mitzubringen.
Folgendes darf auf die VFGRC nicht mitgebracht werden:
- Pyrotechnische Gegenstäne
- Potientielle Wurfgeschosse
- Sperrige Gegenstände (ausg. Gehhilfen) und Leitern
- Softair-, Paintball- oder Gotschawaffen, auch wenn diese nicht funktionsfähig sind
- Schusswaffenreplika, auch wenn diese funktionsunfähig sind
- Alle Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes: Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaspistolen, Wurfwaffen (zB Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser usw.), Hieb- und Stichwaffen unabhängig ob mit scharfer oder stumpfer Klinge, Schwerter, Tanto Messer sowie Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
- Dekoschwerter, Dekosäbel, sämtliche Arten von TaschenmessernPfeile, Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas oder Hartplastik (Kombinationen oder mehrteilig)
- Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen aller Art
- Speisen und Getränke ausgenommen Babynahrung und solche zum persönlichen speziellen Bedarf aus gesundheitlichen Gründen
- Tiere jeglicher Größe und Art, ausgenommen ausgewiesene Assistenztiere (-hunde)
- Gegenstände, die in hohem Maße ekelerregend sind, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend sind oder beleidigende Symbolkraft haben Pornografisches Material
Die Mitnahme folgender Waffenimitate ist gestattet:
- Waffenimitationen und Stäbe sofern diese Teil eines LARP- oder Cosplaykostüms sind und aus folgenden Materialien bestehen: Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichmaterial oder einer Kombination aus Holz, Plastik und Weichmaterial, wenn der Holzanteil nicht überwiegt
- LARP – Waffen (Live Action Role Play“ im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen)
- Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen bis max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen (max. Spannkraft 25 Pfund)
- Wurfwaffenimitaten aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
Gepäckstücke größer als A4 sind in den Ausstellungs- oder Workshopbereichen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese sind an der Garderobe zurückzulassen. Der Veranstalter haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenstände.
Im Räumungsfall sind alle Gegenstände zurückzulassen und die Räumlichkeiten sind unverzüglich zu verlassen. In der Garderobe zurückgelassene Gegenstände sind danach erst nach Freigabe durch den Veranstalter abholbar.
Kinderwägen oder Gegenstände, die an nicht dafür vorgesehenen Orten abgestellt aufgefunden werden, werden vom Veranstalter entfernt. Für entfernte oder abgestellte Kinderwägen wird keine Haftung übernommen.
Mit dem Passieren des Eingangs erklärt sich jede Person ausdrücklich damit einverstanden, dass von ihr erstellte Bild-, Video- oder Audioaufnahmen für den Veranstalter sowie die mit den verbundenen Unternehmen oder Personen der Veranstaltung (z.B. Sponsoren, Aussteller, Vereine, Einzelpersonen), während und nach der Veranstaltung ohne Einschränkung verwendet werden dürfen.
Bei Teilnahme an Workshops besteht die Möglichkeit von Verletzungen oder Verschmutzungen. Der Besucher erklärt mit der Anmeldung zu einem Workshop, dass die teilnehmende Person geistig und körperlich in der Lage ist an dem Workshop teilzunehmen. Eine Haftung für Schäden durch den Veranstalter oder ihren Erfüllungsgehilfen entsteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, falls dieser dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Das Entfernen von Absperrungen, Beschilderungen oder Brandschutzeinrichtungen ist verboten.
Beschädigung und Verschmutzung von jeglichem Inventar, Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden, Fenster etc. ist zu unterlassen. Bei mutwilligen Beschädigungen haftet die verursachende Person bzw. deren gesetzliche Vorgesetzte oder Vertretung.
Das Rauchen, Dampfen und Wapen ist in allen Räumen verboten.
Mobilitätseingeschränkten Personen, welche einen Rollstuhl benutzen, ist das Betreten der Veranstaltung nur mit Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson ist für die Unterstützung der eingeschränkten Person verantwortlich. Der Sammelplatz für im 1. Stock befindliche Rollstuhlfahrer*innen im Evakuierungsfall ist die Terasse im 1. Stock.
Der zum Veranstaltungsort gehörende Parkplatz steht nur jenen zur Verfügung, die eine Wagenkarte für ihr Fahrzeug bekommen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit entsprechender Wagenkarte am dafür vorgesehenen Parkplatz zulässig.
Stiegen und Fluchtwege sollen immer frei gehalten werden und der längere Aufenthalt dort ist untersagt.
Die Veranstaltung wird von einem Awarenessbeauftragen begleitet. Dieseristdurch Ansteckschilder gekennzeichnet. Es sind mehrere Erste-Hilfe Beauftrage vor Ort. Sowohl der Awarenessbeauftrage als auch ein Erste-Hilfe-Beauftragter wird im Bedarfsfall von den Mitarbeiter*innen der VFGRC gerufen.
Den Anordnungen und Weisungen der Veranstalter, der Organisator*innen und den Ordner*innen der VFGRC ist Folge zu leisten – bei Nichtbeachtung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Ordner*innen sowie Mitarbeiter *innen der VFGRC sind mit sichtbar angebrachtem Logo und/oder Batches gekennzeichnet.